Kaskoversicherung

Anders als die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Kaskoversicherung keine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Das hat einen guten Grund: Das Risiko, das mit dem Verzicht auf eine Versicherung einhergeht, ist auf den Totalverlust des Fahrzeugwertes begrenzt und im Zweifelsfall vom Besitzer des Fahrzeugs allein zu tragen. Der Verzicht auf eine Kaskoversicherung ist vergleichbar mit dem Verzicht auf eine Hausratversicherung: Im schlimmsten Fall muss der Besitzer des Hausrates dessen vollständige Zerstörung allein stemmen – Dritte sind aber nicht involviert. Da es sich nicht um eine Pflichtversicherung handelt, ist das Ausmaß der staatlichen Regulierung bei Kaskoversicherungen deutlich geringer als bei KFZ-Haftpflichtversicherungen. Der Gesetzgeber schreibt keine Mindestdeckungssummen vor und verzichtet auch auf verbindliche Standards beim Umfang des Versicherungsschutzes. Dies nutzen die Versicherungsunternehmen am Markt vor der Hintergrund eines intensiven Wettbewerbs zu einer Differenzierung ihrer Angebote. Dennoch ist der Markt für Kaskoversicherungen kein undurchdringlicher Tarifdschungel. Die wesentlichen Unterschiede finden sich bei Ersatzleistungen (z. B. Die Übernahme von Kosten für Mietwagen) und dem erweiterten Leistungsumfang (zum Beispiel Marderbisse). Im Kern sind die meisten Policen sehr ähnlich.

Unterschiede zwischen Vollkasko und Haftpflicht-/Teilkasko

Die Unterschiede einer Kfz-Vollkaskoversicherung im Vergleich zur gesetzlich geforderten Haftpflicht- und zur Teilkaskoversicherung sind relativ leicht zu erklären. Wie der Name bereits andeutet, handelt es sich bei der Vollkaskoversicherung um einen Versicherungsschutz, der nahezu alle möglichen Schadensarten umfasst. Dazu gehört auch Schäden, die durch den Versicherten selbst verursacht wurden. Wer also beispielsweise mit seinem Fahrzeug durch Unachtsamkeit einen Unfall verursacht, wird diesen trotz des eigenen Verschuldens von seiner Vollkaskoversicherung reguliert bekommen.

Da fragt man sich, warum nicht jeder eine Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abschließt? Hier kommt es vor allem auf die Kosten an. Die Prämien für eine Vollkaskoversicherung liegen bei einigen Fahrzeugtypen derart hoch, dass sich die meisten Menschen diesen Versicherungsschutz gar nicht leisten können. Außerdem macht es bei einem älteren Fahrzeug mit geringem Wert wenig Sinn, horrend hohe Versicherungsprämien zu bezahlen, nur um im Ernstfall einige Hundert Euro für den Restwert des Fahrzeuges von der Versicherung erstattet zu bekommen.

Man könnte nun also meinen, dass sich Versicherte in einer Vollkaskoversicherung überhaupt keine Sorgen mehr um die Regulierung von Schäden an ihrem Fahrzeug machen müssen. Dies stimmt allerdings nur teilweise. Wer meint, mit seiner Vollkaskoversicherung einen Freifahrtschein dafür erworben zu haben, sämtlichen Unfug mit seinem Fahrzeug veranstalten zu können, der irrt sich gewaltig. Trotz vollumfänglichem Versicherungsschutz sind in den meisten Versicherungsverträgen für eine Vollkaskoversicherung einige Einschränkungen festgeschrieben.

Worum handelt es sich bei solchen Einschränkungen?

Die Vollkaskoversicherung wird keine Schäden regulieren, die der Versicherte mutwillig oder aus grober Fahrlässigkeit verursacht hat. Dabei könnte es sich beispielsweise um Schäden handeln, die durch ein illegales Autorennen auf öffentlichen Straßen entstanden sind. Auch beim Überfahren einer schon längere Zeit rot zeigenden Ampel weigern sich inzwischen viele Vollkaskoversicherungen, den Schaden zu regulieren, oder regulieren diesen zumindest nur teilweise. Es ist allerdings relativ schwierig zu klären, wo die Grenze zur groben Fahrlässigkeit beginnt und wo sie endet.

Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihren Versicherten daher an, eine Ausschlussklausel für die grobe Fahrlässigkeit mit in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Dadurch verpflichtet sich der Versicherer, auf eine Leistungsverweigerung bei grober Fahrlässigkeit zu verzichten. Die Versicherung zahlt also auch dann, wenn Sie beispielsweise an einer roten Ampel noch über die Kreuzung gefahren sind und sich im Anschluss daraus ein Unfall ergeben hat. Auch wer unachtsam ist und z. B. während der Fahrt nach hinten auf die Rückbank greift, dem kann grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden. Sofern für Ihre Vollkaskoversicherung ein solcher Schutz gegen grobe Fahrlässigkeit verfügbar ist, und dieser keinen zu großen Aufpreis kostet, sollte man ihn auf jeden Fall in Anspruch nehmen.

Keine Diskussion gibt es allerdings bei Versicherungsschäden, die unter Einwirkung von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder ähnlichen Substanzen entstanden sind. Hier wird keine Versicherung den Schaden vollständig bezahlen, auch nicht unter Verzicht auf die grobe Fahrlässigkeit. Der Fahrzeugführer hat somit seine Sorgfaltspflicht in grober Form verletzt, wodurch er seinen Versicherungsschutz – zumindest teilweise – verliert. Er kann also nicht darauf hoffen, dass der Versicherer in diesem Fall mit seiner Leistung einspringt. Das wichtigste Gebot lautet also: auf keinen Fall unter der Einwirkung von Alkohol, Drogen oder Medikamenten Auto fahren. Der Versicherungsschutz ist in diesem Fall übrigens nur das Eine, der Führerschein das andere. Dieser kann bei solchen Fahrten unter Umständen für ein Jahr oder sogar noch länger entzogen werden. Die entsprechenden Nachschulungen und Prüfungen zum Neuerlangen des Führerscheins können darüber hinaus sehr ins Geld gehen.

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Die Gretchenfrage: Vollkasko oder Teilkasko?

Die zentrale Frage für viele Autokäufer betrifft die Art der Kaskoversicherung. Der Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung ist geringer als jener der Vollkaskoversicherung, dafür sind die Prämien mitunter (aber nicht immer!) deutlich niedriger. Die Teilkaskoversicherung versichert das versicherte Fahrzeug nebst mitversicherter Teile gegen Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschlussschäden an der Verkabelung. Der Schutz der Vollkaskoversicherung schließt zusätzlich Unfälle des versicherten Fahrzeugs sowie mut- und böswillige Handlungen von Personen mit ein, die zum Gebrauch des Fahrzeugs nicht berechtigt sind. Welche Versicherung die richtige Wahl ist, hängt vom Einzelfall ab. Manche „Volksweisheiten“ lehren, dass Neufahrzeuge in den ersten vier Jahren durch eine Vollkaskoversicherung geschützt werden sollten und danach die Beschränkung auf eine Teilkaskoversicherung sinnvoll sei. Von derlei Pauschalierungen ist dringend abzuraten. Neben dem Wert des zu versichernden Fahrzeugs sollte der tatsächliche Beitragsunterschied zwischen Vollkasko- und Teilkasko die zentrale Entscheidungsgrundlage sein. Versicherungen für sehr geringwertige Fahrzeuge lohnen sich in der Regel gar nicht, weil im Beitrag stets auch Fixkostenumlagen enthalten sind, die bei einer niedrigen Versicherungssumme zu einem unangemessen hohen Beitrag führen. Eine Vollkaskoversicherung kann in Relation zu einer Teilkaskoversicherung die günstigere Wahl sein. Das ist dann der Fall, wenn ein Versicherer hohe Rabatte für Beitragsjahre ohne Versicherungsfälle (Schadenfreiheitsrabatte) vorsieht und der Versicherungsnehmer eine längere Zeit unfallfrei gefahren ist. Nicht selten reduziert sich dadurch der Beitrag in der Vollkaskoversicherung auf 30 Prozent des Basisbeitrags. In der Teilkaskoversicherung hingegen müssen stets 100 Prozent des (niedrigeren) Basisbeitrags gezahlt werden, weil keine Schadenfreiheitsrabatte angeboten werden. Vor allem bei überdurchschnittlich wertvollen Fahrzeugen kommt es vor, dass die Prämie der Vollkaskoversicherung in etwa auf dem Niveau des Beitrags zur Teilkaskoversicherung liegt, wenn der Versicherungsnehmer den höchsten Schadenfreiheitsrabatt erhält. Verbraucher sollten sich deshalb keineswegs vorschnell für eine der beiden Versicherungsarten entscheiden, sondern zunächst Angebote für beide Varianten einholen.

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Wer sollte eine Teilkaskoversicherung abschließen?

Im vorangegangenen Artikel wurde bereits detailliert erläutert, welche Leistungen eine Kfz-Teilkaskoversicherung bietet. Sie erweitert den Basisschutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung um die Risikofaktoren Naturgewalten, Glasbruch und Diebstahl. Allerdings reguliert sie keine Schäden, die dem Versicherten bei einem selbstverschuldeten Unfall an seinem eigenen Fahrzeug entstanden sind. Die Teilkaskoversicherung ist somit eine Zwischenlösung zwischen dem gesetzlich geforderten Basis-Versicherungsschutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und der Rundum-Absicherung durch eine Vollkaskoversicherung. Doch für wen kommt eine solche Zwischenlösung infrage?

Ab einem gewissen Alter ist der Abschluss einer Vollkaskoversicherung für ein Fahrzeug nicht mehr rentabel. In diesem Fall liegen die Versicherungsprämien so hoch, dass der Versicherte im Laufe der Zeit mitunter mehr bezahlt, als er von der Versicherung im Falle eines Schadens ersetzt bekommen würde. Allerdings ist der Wert bei solchen Fahrzeugen oftmals noch so hoch, dass bei einem Diebstahl der Versicherte einen großen finanziellen Verlust erleiden würde.

Genau das sind Fälle, für die die Kfz-Teilkaskoversicherung prädestiniert ist. Wer also ein Fahrzeug besitzt, das ein Alter von etwa fünf bis sechs Jahren erreicht hat, für den ist eine Teilkaskoversicherung oftmals die beste Lösung. Allerdings kann man dies nicht komplett pauschalieren, es hängt in großem Maße vom Wert des Fahrzeugs ab. Bei sehr hochpreisigen Fahrzeugen beispielsweise kann ein Vollkasko-Versicherungsschutz auch noch in einem Alter von bis zu 10 Jahren lohnenswert sein.

Es hängt also grundsätzlich vom Versicherten selbst ab, sich zunächst auszurechnen, ob sich ein Herabstufen vom zuvor abgeschlossenen Versicherungsschutz durch eine Vollkaskoversicherung auf eine Teilkaskopolice für ihn lohnt. Dabei spielen auch persönliche Faktoren eine große Rolle. Wie viel wären Sie beispielsweise bereit, im Falle eines selbstverschuldeten Schadens aus eigener Tasche zu bezahlen? Ist der Fahrzeugwert in Ihren Augen viel zu hoch, so dass Sie die Reparatur des Fahrzeugs unmöglich selbst bezahlen könnten, sollten Sie unter Umständen bei der Vollkaskoversicherung bleiben. Vorausgesetzt natürlich, die Beiträge stehen in einer gesunden Relation dazu.

Hat das Fahrzeug jedoch bereits so viel an Wert verloren, dass Sie bei einem selbstverschuldeten Unfall bereit sind, den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug aus eigener Tasche zu bezahlen, und Sie lediglich einen Schutz gegen Diebstahl, Vandalismus und Naturgewalten möchten, so ist die Teilkaskoversicherung das richtige Modell für Sie.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Frage nach den individuellen Versicherungsbedingungen sowie der Selbstbeteiligung. Berücksichtigt die Teilkaskoversicherung beispielsweise, dass Sie Ihr Fahrzeug nachts auf einem abgeschlossenen Grundstück parken? Haben Sie die Selbstbeteiligung so gewählt, dass Sie sie in einem Schadensfall problemlos zahlen können? All diese Fragen sollten zunächst beantwortet werden, bevor eine Teilkaskoversicherung für das eigene Fahrzeug abgeschlossen wird.

Im Übrigen ist der Unterschied in der Prämienhöhe zwischen dem Standardschutz durch die Kfz-Haftpflichtversicherung und einer Teilkaskoversicherung in der Regel wesentlich geringer, als zwischen Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Im Umkehrschluss bedeutet das: die Differenz zwischen den Prämien von Teilkasko- und Vollkaskoversicherung kann mitunter sehr heftig ausfallen. Dies gilt besonders für hochwertige Fahrzeuge und solche in ungünstigen Typklassen. Man sollte also schon sehr genau rechnen, um herauszufinden, bis zu welchem Alter sich eine Vollkaskoversicherung für das eigene Fahrzeug wirklich noch lohnt.

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Wer sollte eine Vollkaskoversicherung abschließen?

Aus den vorangegangenen Artikel lässt sich entnehmen, dass eine Vollkaskoversicherung insbesondere für Fahrzeuge sinnvoll ist, die einen gewissen Wert aufweisen. Wer dagegen ein altes und abgenutztes Fahrzeug fährt, der ist nicht unbedingt darauf angewiesen, im Schadensfall den Schaden an seinem Fahrzeug von der Versicherung ersetzt zu bekommen. Anders dagegen, wenn man ein relativ neues beziehungsweise hochwertiges Fahrzeug fährt. Die Regulierung eines selbstverschuldeten Schadens könnte in diesem Fall so teuer werden, dass man sie ohne entsprechenden Versicherungsschutz gar nicht aus eigener Tasche bezahlen kann.

Es gilt daher die Regel: Wer ein relativ neues Fahrzeug mit einem Alter von maximal fünf bis sechs Jahren fährt, für den ist in der Regel ein Vollkasko-Versicherungsschutz obligatorisch. Natürlich kann man das Ganze nicht vollständig pauschalierten, es hängt es auch viel mit dem Wert des Fahrzeuges zusammen. Wer ein besonders teures Fahrzeug sein Eigen nennt, tut mitunter gut daran, dieses auch noch in einem Alter von mehr als fünf bis sechs Jahren mit einer Vollkaskoversicherung zu versichern. Schließlich ist dieses Fahrzeug auch in höherem Alter noch entsprechend wertvoll, so dass eine Reparatur des selbstverschuldeten Schadens sehr ins Geld gehen würde.

Die gemachte Angabe von fünf bis sechs Jahren bezüglich des Fahrzeugalters ist also nur als grober Anhaltspunkt zu verstehen. Es muss jeweils individuell abgeschätzt werden, ob eine Vollkaskoversicherung für das eigene Fahrzeug lohnend ist oder nicht.

Für bestimmte Berufsgruppen oder Typen von Fahrzeugführern ist dagegen der Abschluss einer Vollkaskoversicherung absolut obligatorisch. So zum Beispiel bei Fahrern, die gewerblich andere Personen befördern (Taxifahrer, Chauffeure etc.). Auch wer sein Fahrzeug gewerblich nutzt und auf dieses in jedem Fall angewiesen ist, sollte auf jeden Fall eine Vollkaskoversicherung abschließen. Meist handelt es sich dabei sowieso nicht um ältere Fahrzeuge, so dass sich die Frage gar nicht stellt, ob eine Vollkaskoversicherung lohnenswert ist oder nicht.

Man sollte jedoch nicht glauben, dass einen die Vollkaskoversicherung von allen Sorgfaltspflichten im öffentlichen Straßenverkehr entbindet. Wer grob fahrlässig handelt beziehungsweise unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen Auto fährt, dem nützt auch ein Vollkaskoversicherungsschutz nichts. Die normale Sorgfalt im Straßenverkehr sollte also in jedem Fall gewahrt bleiben, so dass sich die Frage nach Sinn oder Unsinn einer Vollkaskoversicherung ausschließlich durch den Wert des Fahrzeuges beantworten lässt.

Nicht von der Hand zu weisen ist der Umstand, dass eine Vollkaskoversicherung in der Regel eine sehr teure Versicherungsform ist. Der Unterschied zur Kfz-Haftpflicht- und zur Teilkaskoversicherung ist teilweise extrem groß – insbesondere bei Fahrzeugen, die in einer hohen Versicherungsklasse eingestuft sind. Dabei handelt es sich oft um Fahrzeuge, die eine hohe Motorleistung aufweisen, gerne sportlich bewegt werden und somit besonders häufig in Verkehrsunfälle verwickelt sind. Man kann also die Prämie für die Vollkaskoversicherung alleine dadurch beeinflussen, dass man einen bestimmten Fahrzeugtyp wählt beziehungsweise nicht wählt. Hier hilft es, vor dem Fahrzeugkauf einen Blick in die Tabellen mit den Versicherungsklassen für die einzelnen Fahrzeugtypen zu werfen. Diese erhalten Sie im Internet oder auch auf Anfrage bei Ihrer Versicherungsgesellschaft.

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Checkliste: Die beste Kaskoversicherung finden

Nun geht es in die Praxis. Wir wollen erkunden, welche Faktoren dafür ausschlaggebend sind, ob eine Teil- oder Vollkaskoversicherung gut und günstig ist oder nicht. Diese Frage beantwortet sich vor allem dadurch, ob die jeweilige Versicherungsgesellschaft alle auf dem Markt üblichen Leistungen in ihr Angebot gepackt habt, und dieses trotzdem noch günstig ausfällt.

Es nützt dem Autofahrer nichts, eine besonders günstige Teil- oder Vollkaskoversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen, wenn diese in ihrem Leistungsumfang deutlich eingeschränkt ist. Gerade in diesem Bereich ist es wichtig, auf die gebotenen Leistungen zu achten, schließlich gibt es hier kaum feste gesetzliche Bestimmungen bezüglich des Leistungsumfangs, wie es beispielsweise bei der Kfz-Haftpflichtversicherung der Fall ist.

Schauen wir uns also an, wodurch sich eine gute, aber trotzdem günstige Teil- oder Vollkaskoversicherung auszeichnen sollte:

Deckungssumme

Zunächst ist selbstverständlich auf eine ausreichend bemessene Deckungssumme zu achten. Entgegen der Kfz-Haftpflichtversicherung sind bei Kaskoversicherungen keine Mindestdeckungssummen gesetzlich vorgeschrieben. Man sollte jedoch darauf achten, dass die Deckungssumme für Personenschäden – ebenso wie bei der Haftpflichtversicherung – mindestens 7,5 Millionen Euro beträgt, bei Sach- und Vermögensschäden sollte der Betrag sogar noch wesentlich größer sein. Experten empfehlen hier eine Mindestdeckung von 100 Millionen Euro.

Marderbiss

In diesem Bereich sind in den letzten Jahren viele Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden entstanden. Fakt ist, dass im Rahmen der Teilkaskoversicherung ein Schutz gegen Marderbisse unbedingt enthalten sein sollte. Schließlich drängen die Wildtiere immer weiter in unsere Wohngebiete vor, so dass es heutzutage viel mehr Schäden durch Marderbisse gibt, als noch vor wenigen Jahren. Ist das Angebot richtig gut, so sind auch Folgeschäden, die durch einen Marderbiss entstehen, mit im Versicherungsschutz enthalten.

Schutzbrief

Eine gute Versicherungsgesellschaft wird Ihnen kostenlos zu Ihrer Teil- oder Vollkaskoversicherung einen Schutzbrief anbieten. Dieser Schutzbrief sorgt dafür, dass Sie bei Unfällen oder Pannen unterwegs schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen, beziehungsweise die Kosten dafür übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise das Bergen oder Abschleppen des Fahrzeugs, generelle Unfall- und Pannenhilfe sowie der Rücktransport von Fahrzeug und/oder Fahrzeuginsassen.

Selbstbeteiligung

Für die Teil- oder Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren, ist heute völlig normal geworden. Die meist gewählte Variante diesbezüglich sieht übrigens eine Selbstbeteiligung von 300 Euro vor. Der Versicherte sollte jedoch darauf achten, dass die Versicherungsgesellschaft ein faires System für Selbstbeteiligung anbietet. Das bedeutet: Wird eine recht hohe Selbstbeteiligung gewählt, so sollten auf der anderen Seite die Prämien entsprechend günstig ausfallen. Manche Versicherer gewähren selbst bei hohen Selbstbeteiligungen nur kleine Nachlässe, wodurch der Versicherte mitunter viel Geld verlieren kann.

Neuwertersatz

Die Versicherung sollte den Neuwert des Fahrzeugs ersetzen, wenn dieses bei einem Unfall einen Totalschaden erleidet und ein festgelegtes Alter noch nicht erreicht hat. Man sollte darauf achten, dass dieses Alter ein- bis zwei Jahre beträgt. Manche Versicherungsgesellschaften bieten jedoch überhaupt keinen Neuwertersatz an, oder zahlen diesen lediglich in einem Zeitraum von bis zu drei Monaten nach dem Kauf aus.

Werkstattbindung

Man sollte darauf achten, dass die Versicherung im Falle eines Schadens dem Versicherten nicht vorschreibt, in welcher Werkstatt er sein Fahrzeug zu reparieren lassen hat. Der Versicherte sollte also eine freie Werkstattwahl genießen.

Versicherung von Sonderausstattung

Sonderausstattungen im Fahrzeug, zum Beispiel teure HIFI- oder Navigationsgeräte, sind nicht bei jeder Versicherungsgesellschaft in vollem Umfang mitversichert. Falls Ihr Fahrzeug über eine solche Sonderausstattung verfügt, sollten Sie darauf achten, dass diese mit ihrem kompletten Wert im Versicherungsschutz eingeschlossen ist.

Unfälle mit Tieren

Neben Unfällen durch Wildwechsel sollten auch Unfälle mit Haustieren und Nutztieren durch die Police abgesichert sein.

Grobe Fahrlässigkeit

Wurde ein Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht, dann weigern sich einige Versicherungen, den entstandenen Schaden zu decken. Eine gute Versicherung verzichtet auf diesen Einwand, etwa wenn der Fahrer durch Kinder im Auto stark abgelenkt war. Der Umstand grober Fahrlässigkeit schließt das Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol jedoch aus!

Nutzung

Wer als Fahrzeughalter auch alleiniger Nutzer seines Wagens ist, kann dadurch seine Beiträge senken. Dies lohnt sich jedoch nur, wenn wirklich auszuschließen ist, dass andere Personen den Wagen auch fahren könnten. Ob Partner, Kinder oder Freunde – es sollte genau abgewogen werden, wer das Auto fährt, denn andernfalls könnte es zum Vertragsverstoß kommen und der kann mit einer Vertragsstrafe geahndet werden.

Fahrleistung

Bei der jährlichen Fahrleistung sollten sich Fahrzeugbesitzer nicht unterschätzen. Ein Job- oder Wohnungswechsel kann schnell dazu führen, dass die in der Police angegebene Kilometerbegrenzung nicht mehr ausreicht. In diesem Fall sollten Fahrzeugbesitzer zügig Kontakt zu ihrer Versicherung aufnehmen und eine Erhöhung der Kilometerzahl vereinbaren, damit der vollständige Versicherungsschutz weiterhin erhalten bleibt.

GAP

Die GAP-Deckung ist für Fahrzeughalter von Leasingwagen bedeutsam. Fordert die Leasinggesellschaft einen höheren Ablösewert als die gegnerische Versicherung (Kasko oder Haftpflicht) im Fall eines Unfalls auszahlt, so übernimmt die GAP-Deckung die Differenzsumme, sodass dem Besitzer des Leasingwagens kein finanzieller Nachteil entsteht, wenn ihn keine Schuld am Unfall trifft.

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