KFZ-Schutzbrief

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Mit einem KFZ-Autoschutzbrief können Fahrer und Halter ihren Versicherungsschutz ergänzen. Die Police ersetzt Kosten, die dem Versicherungsnehmer im Schadenfall entstehen und bietet darüber hinaus verschiedene Serviceleistungen. Zu den Leistungen der Zusatzversicherung zählen insbesondere Abschlepp- und Bergungskosten sowie Kosten für Mietwagen oder notwendige Übernachtung nach einem Unfall oder einer Panne. Autoschutzbriefe sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben. Die Angebote am Markt unterscheiden sich im Hinblick auf Kosten und Leistungsumfang beträchtlich. So bieten einige Versicherer dem Versicherungsnehmer und seiner Familie auch dann Schutz auf Reisen, wenn gar nicht mit dem versicherten Fahrzeug verreist wird. Die Leistungen der Versicherung im Schadenfall richten sich unter anderem nach der Entfernung zwischen dem Unfall- oder Pannenort und dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers. Liegt der Ort mehr als 50 Kilometer vom Wohnsitz entfernt, erweitert sich der Leistungsumfang automatisch deutlich. Liegt der Unfall- oder Pannenort im Ausland, greifen wiederum erweiterte Leistungsversprechen.

Mehrwert durch Servicenetze

Unfälle oder Pannen sind besonders im Ausland mit beträchtlichen Unannehmlichkeiten verbunden. Im schlimmsten Fall muss das Fahrzeug abgeschleppt und bei einer Werkstatt vor Ort repariert werden. Zusätzlich kann die Übernachtung in einem Hotel erforderlich sein. Damit sind nicht nur Koten verbunden, sondern – vor allem im nicht deutschsprachigen Ausland  – auch viel Stress und Ärger. Versicherer und Automobilclubs können im Versicherungsfall in der Regel auf ein dichtes Partnernetzwerk zurückgreifen und bei allen Problemstellungen rund um den Unfall bzw. die Panne Hilfestellung leisten oder die gesamte Abwicklung übernehmen. Die Leistungen von Autoschutzbriefen gehen über Probleme im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrzeug hinaus und inkludieren auch Hilfe bei Erkrankungen des Versicherungsnehmers und seinen Familienangehörigen. Erkrankt eine versicherte Person während der Reise, übernimmt die Versicherung den Rücktransport nach Hause, wenn dies nach ärztlicher Bestätigung medizinisch sinnvoll ist. Je nach Versicherer kann im Bedarfsfall auch der Versand von Arzneimitteln ins Ausland, die Rückholung von Kindern bei Verletzung oder Krankheit der Eltern oder das „Einfliegen“ einer nahestehenden Person zu einem Krankenbesuch bei einem längeren stationären Aufenthalt zum Leistungsumfang gehören. Die Grenzen zu einer klassischen Reiseversicherung sind in diesem Bereich fließend.

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