Wen und was der Autoschutzbrief versichert

Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Versicherungsnehmer, den berechtigten Fahrer und die berechtigten Insassen, wenn mit dem versicherten Fahrzeug gereist wird. Auf Reisen ohne das versicherte Fahrzeug gilt der Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer sowie dessen Ehe- oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und die minderjährigen Kinder dieser beiden Personen. Er gilt für das im Versicherungsschein benannte Fahrzeug inklusive eines mitgeführten Wohnwagen-, Boots- oder Gepäckanhängers. Versicherbar sind neben PKW und Krafträdern auch Campingfahrzeuge und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu vier Tonnen, Leichtkrafträder und Leichtkraftroller. Der Versicherungsschutz besteht  – anders als etwa bei privaten Unfallversicherungen –  nicht weltweit. Die fakultativen Versicherungsbedingungen des GDV sehen eine Beschränkung auf die geographischen Grenzen Europas sowie außereuropäische Gebiete innerhalb des Geltungsbereichs der EU vor.

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