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Pflichtversicherungsgesetz

Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet Besitzer von KFZ zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung bei einem inländischen Versicherer. Zugleich verpflichtet es Versicherer von wenigen Ausnahmen abgesehen zur Annahme von Anträgen. Es sieht damit einen doppelten Kontrahierungszwang vor. Dieser soll dazu dienen, Geschädigte von Autounfällen abzusichern: Wer in Deutschland bei einem durch Dritte verursachten Autounfall geschädigt wird, hat in aller Regel Anspruch auf Entschädigung. Die obligatorische KFZ-Haftpflichtversicherung geht bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts zurück.