Vorsicht beim Wechsel der Kfz-Versicherung nach einem Schadensfall

Egal ob in der Wechselphase oder außerhalb, wenn der Beitrag zur Kfz-Versicherung nach einem Schadensfall ansteigt, kann die Autoversicherung gekündigt werden. Ob dies jedoch immer wirklich der beste Weg ist, erscheint jedoch mehr als fraglich, denn der Wechsel der Kfz-Versicherung nach einem Schadensfall kann durchaus auch Nachteile mit sich bringen.

Neue Versicherung stuft Schadensklasse auch höher ein

Zwar mag eine neue Kfz-Versicherung durchaus verlockend erscheinen nach einem Schadensfall, doch günstiger kommt man damit meist nicht weg. Denn der Grund für den Versicherungswechsel wird oftmals von der neuen Autoversicherung verlangt, und ist dies dann ein Schaden, der den Beitrag hochgetrieben hat für die bisherige Kfz-Versicherung, kann es sein, dass der neue Versicherer das Fahrzeug sogar noch eine Schadensklasse höher einstuft. Dies hat einen einfachen Grund, der auch durchaus nachvollziehbar ist. Verursacht ein Autofahrer einen Unfall, verliert er seine bisherigen unfallfreien Jahre – und stellt damit in Zukunft zugleich ein höheres Risiko für seine Autoversicherung dar. Dadurch wird der Unfallverursacher sowohl in seiner bisherigen Kfz-Versicherung wie auch in seiner möglichen neuen natürlich anders eingestuft als vor seinem Unfall. Dies bedeutet auch, dass die neue Autoversicherung möglicherweise nicht günstiger, sogar noch teurer kommt als die Versicherung, bei der das Fahrzeug bislang abgesichert ist.

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Versicherungswechsel kann Probleme bereiten

Wenn ein Autofahrer wegen einem Schadensfall seine bisherige Kfz-Versicherung kündigt, sollte er unbedingt darauf achten, die neue Autoversicherung VOR der Kündigung der alten abzuschließen. Sonst kann es passieren, dass er Übergang von einer Versicherung zur nächsten nicht reibungslos verläuft, bspw. weil die neue dann doch plötzlich teurer ist als gedacht und man den Vertrag deshalb nicht unterschreiben will. Und dann ist das Auto mit dem Ablauf der früheren Autoversicherung so lange nicht mehr versichert, bis die neue Kfz-Versicherung unter Dach und Fach ist. Da die Kfz-Versicherung jedoch eine Pflichtversicherung ist, darf das nicht versicherte Fahrzeug  in der Zeit nicht auf öffentlichem Gelände bewegt werden. Dies ist sonst ein Strafbestand, der den Autofahrer teuer zu stehen kommen könnte. Wer deshalb unbedingt seine Kfz-Versicherung wechseln möchte nach einem Schadensfall, der sollte erst eine neue Versicherung abschließen, damit ein nahtloser Übergang gewährleistet und das Fahrzeug durchgehend versichert ist.

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