Ärger mit dem Versicherer? Möglichkeiten und Auswege 

Wer mit seinem KFZ-Versicherer im Clinch liegt, kann ein Sachverständigenverfahren einleiten oder den Versicherungsombudsmann anrufen. Beide Maßnahmen belohnen oft genug Hartnäckigkeit. Um erfolgreich zu sein, müssen Versicherte aber einige formale Details berücksichtigen. Bei bestimmten Meinungsverschiedenheiten kann ein Sachverständigenverfahren helfen. Es dient zur Klärung technischer, nicht juristischer Fragen. Insbesondere bei unterschiedlichen Auffassungen über die Höhe des Schadens oder des Wiederbeschaffungswertes und darüber, in welchem Umfang Reparaturen erforderlich sind, kommt diese Option in Betracht.

Das Sachverständigenverfahren in der KFZ-Versicherung

Der Versicherungsnehmer kann das Verfahren selbst einleiten. Dazu muss er diesen Wunsch dem Versicherer schriftlich (am besten mit Rückschein) mitteilen und einen Sachverständigen benennen. Der Versicherer wird dann innerhalb von zwei Wochen selbst einen weiteren, eigenen Sachverständigen benennen. Achtung: Leitet der Versicherer das Verfahren ein, muss der Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen einen eigenen Sachverständigen benennen – sonst übernimmt dies der Versicherer, der dann beide Sachverständige stellt. Die beiden Sachverständigen untersuchen den vorliegenden Fall und nennen Beträge, die sie für die Schadenregulierung für erforderlich halten. Einigen sie sich nicht, entscheidet ein dritter Obmann, der, wenn nicht anders möglich, vom zuständigen Amtsgericht eingesetzt wird. Der Obmann muss eine Entscheidung fällen, die zwischen den beiden durch die Sachverständigen geschätzten Beträgen liegt. Die Kosten des Verfahrens werden aufgeteilt: Einigen sich die Sachverständigen auf ein „50:50“. gilt das auch für die Kosten.

Der Ombudsmann der Versicherer

Ist der Versicherungsnehmer mit einer Entscheidung des Versicherers nicht zufrieden und hat er diesem die Möglichkeit gegeben, die Entscheidung zu überprüfen, kann er sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden und eine Beschwerde verfassen. Das Ombudsmannverfahren ist für Versicherungsnehmer kostenfrei und bietet relativ gute Erfolgsaussichten. Die meisten Beschwerden werden binnen drei Monaten abschließend bearbeitet. Verlieren können Verbraucher nichts: Sie müssen die Entscheidung nicht akzeptieren und können vor Gericht ziehen. Der Versicherer ist bei Entscheidungen zugunsten des Versicherungsnehmers bis zu einer Höhe von 10.000 Euro an das Urteil des Ombudsmannes gebunden. Im Jahr 2011 erhielten nach Aussage der Ombudsstelle Versicherungsnehmer in 40 Prozent der Fälle ganz oder  teilweise Recht. Diese Quote bezieht sich allerdings auf alle Versicherungssparten, für die der Ombudsmann zuständig ist.

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