Führerschein ab 17 – richtig Geld sparen bei der Versicherung

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Seit dem Jahr 2005 können Jugendliche ihren Führerschein im Rahmen des begleiteten Fahrens bereits mit 17 Jahren erwerben. Voraussetzung ist, dass sie dann nur in Begleitung einer namentlich bei der KFZ-Behörde benannten Person am Lenkrad sitzen. Der Beifahrer darf weder alkoholisiert sein oder unter Drogeneinfluss stehen. Hintergrund für die Option des begleiteten Fahrens waren Studien über die Unfallhäufigkeit bei der Personengruppe der18- bis 23-Jährigen. Die Unfallstatistiken zeigen, dass die Unfallquote bei Teilnehmern am begleiteten Fahren deutlich unter derjenigen liegt, die darauf verzichtet haben. Darauf verweist der AvD in einer Publikation (1).

Führerschein mit 17 – auch einen Tag vor dem 18. Geburtstag

Der Führerschein mit 17 wirkt sich massiv auf die Versicherungsprämie aus. Je nach Gesellschaft erhöht sich die Versicherungsprämie um bis zu 100 Prozent, wenn der Neuling den Schein erst mit 18 Jahren macht. Das begleitete Fahren führt dazu, dass, auch abhängig vom Versicherer, eine kaum merkbare Erhöhung der Versicherungsprämie stattfindet.

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Dabei spielt es keine Rolle, ob der Fahranfänger seine Führerscheinprüfung an seinem 17. Geburtstag absolviert, oder einen Tag vor dem 18. Die Versicherer fragen nur danach, ob der Führerschein mit 17 erworben wurde. Die Anmeldung für die Führerscheinausbildung kann sechs Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres erfolgen. Der ADAC hat die wichtigsten Fragen zum begleiteten Fahren in einem Katalog zusammengestellt (2). In den seltensten Fällen meldet ein Führerscheinneuling sofort ein Fahrzeug auf den eigenen Namen an. In diesem Fall würde er in die Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft und müsste den vollen Prämiensatz von 100 Prozent entrichten. Sinnvoller ist es, das Fahrzeug als Zweitwagen über die Eltern zu versichern. Im Rahmen der Zweitwagenregelung erfolgt eine Einstufung des neuen Autos in der SF-Klasse 2 mit einem Beitragssatz von 85 Prozent. Einige Versicherer stufen den Zweitwagen intern auch in der selben SF-Klasse wie das Erstfahrzeug ein.

Begleitetes Fahren als Anlass für einen Versicherungsvergleich

Steht die Anschaffung eines Zweitwagens an, sollte im Rahmen eines Versicherungsvergleiches unbedingt geprüft werden, welcher Versicherer bei der Konstellation „Zweitwagen, Führerschein mit 17 und jüngster Fahrer unter 23“ das günstigste Angebot unterbreitet. Wird kein zweites Auto erworben und der Führerscheinneuling fährt mit dem Wagen der Eltern, muss die KFZ-Versicherung über diesen Sachverhalt informiert werden. Tatsache ist, dass die Versicherer einen Fahranfänger grundsätzlich als „Gefahrenerhöhung“ betrachten und eine Mehrprämie die Folge ist. Da, wie eingangs erwähnt, der Mehrbeitrag von Versicherer zu Versicherer variiert, lohnt sich auch in diesem Fall grundsätzlich ein Versicherungsvergleich mit der Option „Führerschein mit 17“. Eltern sollten im eigenen Interesse darauf drängen, dass der Nachwuchs den Führerschein vor dem Erreichen des 18. Lebensjahres erwirbt. Auf diese Weise lassen sich über die Jahre einige Hundert Euro oder mehr sparen. Eine Neu-Tarifierung findet erst statt, wenn das 23. Lebensjahr abgeschlossen ist.

Weiterführende Informationen

(1) AvD – Flyer zum begleiteten Fahren (2) ADAC – Fragenkatalog zum begleiteten Fahren