Nutzfahrzeuge versichern

Ein Pkw lässt sich bezüglich der Versicherung recht leicht einstufen. Etwas anders verhält es sich bei Nutzfahrzeugen. Der Gesetzgeber unterscheidet bei dieser Fahrzeugklasse zwischen unterschiedlichen Größen und Verwendungszwecken. Das erste Unterscheidungsmerkmal richtet sich bei Lastwagen danach, ob das Fahrzeug im Eigenverkehr (auch Werkverkehr genannt), oder im Güterfernverkehr eingesetzt wird. Darüber hinaus wird noch entsprechend des Gesamtgewichtes des Fahrzeugs respektiver der Nutzlast unterschieden:

LKW in Eigennutzung

  • Bis 1 Tonne Nutzlast
  • Bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht
  • Ab 3,5 Tonnen Gesamtgewicht

LKW im Güterverkehr

  • Bis 1 Tonne Nutzlast
  • Bis 3,5 Tonnen Nutzlast
  • Ab 3,5 Tonnen Nutzlast
Neben LKW gilt die KFZ-Versicherung für Nutzfahrzeuge auch für Zugmaschinen, Traktoren, Unimogs und Quads mit spezieller Zulassung. Für Zugmaschinen greift ebenfalls die Unterscheidung zwischen Werkverkehr und Güterverkehr. Da die Versicherungsprämie für den Werkverkehr deutlich unter der für Güterfernverkehr liegt, muss der Versicherungsnehmer genau beachten, ob er die Kriterien erfüllt. Eine Falschangabe wird als Betrug gewertet.

Kriterien für Werkverkehrsversicherungen

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein, damit der Nutzfahrzeughalter in den Genuss der günstigeren Versicherungsprämien kommt: Werkverkehr ist der Transport von Waren für eigene Zwecke eines Unternehmens, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Bei den beförderten Gütern muss es sich um Güter handeln, die vom Unternehmen verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt wurden.
  • Der Transport der Waren dient dem eigenen Gebrauch der Firma.
  • Das für den Transport genutzte Nutzfahrzeug darf nur vom eigenen Personal gefahren werden. Fällt der Fahrer aufgrund eines Krankheitsfalles aus, darf das Unternehmen für bis zu vier Wochen einen externen Fahrer beschäftigen.
  • Die Beförderung der Ware darf nicht Kerngegenstand des Unternehmens sein, sondern nur eine Hilfstätigkeit zum Erreichen des eigentlichen Geschäftszwecks.
Sind diese Kriterien erfüllt, profitieren die Fahrzeughalter von günstigeren Prämien.

Flottentarife

Da Unternehmen häufig über mehr als ein Fahrzeug verfügen, bieten die Versicherer sogenannte Flottentarife an. Für Kleinbetriebe stehen diese Sondertarife bereits ab drei Fahrzeugen pro Unternehmen zur Verfügung. Bei größeren Firmen ist ein Fahrzeugbestand von mindestens zehn Nutzfahrzeugen oder Pkw für den Flottentarif Voraussetzung. Flottentarife sind ebenfalls für landwirtschaftliche Unternehmen möglich, bei Speditionen sind sie an der Tagesordnung.

Gilt das Wohnmobil als Nutzfahrzeug?

Nein, Wohnmobilie werden nicht den Nutzfahrzeugen zugeordnet. Für Wohnmobile und Fahrzeuge mit Campingaufbau stellen die Versicherungen eigene Tarife bereit.