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Amtsgericht Bad Segeberg (Az. 17 C 64/14)

Weicht ein Autofahrer Wild aus und hat dabei einen Unfall, muss er den Wildwechsel glaubhaft beweisen

Wer als Autofahrer bei einem Wildwechsel ausweicht und dabei einen Unfall baut, bekommt den Schaden normalerweise von seiner Teilkaskoversicherung ersetzt. Vorausgesetzt, er kann den Wildwechsel durch Spuren an der Unfallstelle oder die Aussage eines Revierförsters/Jagdpächters glaubhaft nachweisen.

Glück im Unglück hatte dabei ein Autofahrer in Bad Segeberg. Ihm waren zwei Rehe vors Auto gelaufen. Sein Ausweichversuch und die erfolgte Vollbremsung endeten an einem Baum. Da er die Rehe nicht erfasst hatte, hab es auch keine Wildspuren am Auto. Seine Teilkaskoversicherung weigerte sich daraufhin, den Schaden zu übernehmen. Der Unfall könnte ja auch einer zu hohen Geschwindigkeit geschuldet gewesen sein. Die Richter am Amtsgericht Bad Segeberg fanden die Aussage des Unglücksfahrers um Unfallhergang allerdings so überzeugend, dass sie ihm glaubten und die Versicherung zur Regulierung des Schadens verdonnerten.