Abgrenzung zur Privathaftpflicht-, Unfall- und Hausratversicherung

Der Schutz der KFZ-Versicherung gilt für den Versicherungsnehmer ausschließlich in Verbindung mit dem Fahrzeug – entweder für Schäden an diesem selbst oder an Schäden, die im Verkehr Dritten zugefügt werden. Dennoch weist das Nutzenprofil einer KFZ-Versicherung Ähnlichkeiten mit anderen Policen auf. Überschneidungen finden sich zwischen der Hausratversicherung und der Kaskoversicherung. Die Hausratversicherung ersetzt  Gegenstände des Hausrates im Rahmen der Autoversicherung unter bestimmten Voraussetzungen, wenn sie aus einem Fahrzeug entwendet werden. Bedingung ist, dass das Fahrzeug verschlossen war und in einem abgeschlossenen Gebäude (Garage, nicht öffentliches Parkhaus) abgestellt war. Sowohl die Hausratversicherung als auch die Kaskoversicherung dienen dazu, den eigenen Besitzstand zu wahren. Die KFZ-Haftpflichtversicherung dient zum Schutz des Versicherungsnehmers vor ruinösen Forderungen Dritter und ergänzt damit den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung, die demselben Zweck außerhalb des Straßenverkehrs dient. Zur Unfallversicherung gibt es keine direkte Schnittstelle. Eine private Unfallversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen jedweder Art von Unfällen, deckt dabei aber ausschließlich die Schäden für Behandlungskosten (des Versicherungsnehmers), Invalidität usw. ab. Das Fahrzeug selbst wird ebenso wenig versichert wie mögliche Schäden an Dritten oder Schäden, die anderen Insassen des versicherten Fahrzeugs zustoßen.

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