Kurztarife und Rückbeiträge
Kurztarife
Bei Versicherungsverträgen mit sehr kurzer Dauer übersteigt der Beitrag in der Regel den rechnerischen, anteiligen Jahresbeitrag. Für einen Versicherungszeitraum für vier Wochen, wie er häufig für Urlaubsfahrten vereinbart wird. Verlangen die meisten Versicherer 15 Prozent des Jahresbeitrages, einige (durch Mindestbeträge) sogar deutlich mehr. Der Kostenaufschlag resultiert aus Fixkosten, die Versicherungsunternehmen in ihrer Kalkulation auf jeden Vertrag umlegen. Diese Fixkosten wirken sich bei absolut betrachtet niedrigen Beiträgen besonders stark aus. Bei drei Monaten Vertragsdauer sind 30% des rechnerischen Jahresbeitrags üblich, bei sechs Monaten 60% und bei neun Monaten 80%.NEU: Wechseltarif mit garantiertem Rabatt:
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