Wen und was die Umweltschadenversicherung versichert

Beispiel: Kurt M. Verursacht einen Autounfall. Eines der beteiligten Fahrzeuge rutscht nach der Kollision in eine von der Kommune betriebene Biotop-Anlage und gerät in Brand. Der Brand zerstört seltene Pflanzenarten, die in dem Biotop eigens angesiedelt worden waren. Durch den Austritt von Treibstoff aus dem Fahrzeug und Verpuffungen an der Wasseroberfläche kommt es darüber hinaus zu einem Fischsterben. Die Kommune verlangt von Kurt M. 6.000 Euro für die Wiederansiedlung der seltenen Pflanzenarten durch eine Spezialgärtnerei und weitere 3.000 Euro für die Anschaffung eines neuen Fischbestandes. In diesem Fall muss die KFZ-Umweltschadenversicherung zahlen. Öffentlich-rechtliche Ansprüche kommen in Betracht, wenn Schäden in Vogelschutzgebieten, Flora-Fauna-Schutzgebieten sowie an geschützten Tier- und Pflanzenarten entstehen. Die Versicherung übernimmt nicht nur die direkten, von der Kommune bzw. einer mit ihr verbundenen Behörde in Rechnung gestellten Kosten, sondern auch Kosten für Gutachten, die im Zusammenhang mit dem Schadenereignis erstellt werden müssen.

Was versichert die KFZ-Umweltschadenversicherung?

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Gemäß Abschnitt A.1.1 der ergänzenden Bedingungen für die KFZ-Versicherung von Umweltschäden des GDV sieht der Versicherungsschutz vor: „Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadengesetz frei, die durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche UND unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.“ Die KFZ Umweltschadenversicherung soll den Schutz der KFZ-Haftpflicht ergänzen, sich aber nicht mit ihm überschneiden: „Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können. Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die KFZ-Haftpflichtversicherung gedeckt.“ Der Versicherungsschutz deckt die Kosten für die Sanierung von Umweltschäden ab. Darüber hinaus tritt die Versicherung für die Kosten von  Gutachtern, Sachverständigen, Anwälten und Gerichten ein. Gutachten sind bei einem Umweltschaden häufig unvermeidlich, weil sich der entstandene Sanierungsbedarf selten auf einen Blick ermessen lässt. Die ergänzenden Bedingungen zur KFZ-Umweltschadenversicherung sehen eine Regulierungsvollmacht für den Versicherer vor: „Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwaltungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit in Ihrem Namen auf unsere Kosten“. Werden öffentlich-rechtliche Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer angemeldet, prüft der Versicherer zunächst auf eigene Kosten deren Richtigkeit. Unbegründete Ansprüche werden abgewehrt. Abgewehrt werden auch Ansprüche, die der Höhe nach unangemessen sind. Bei begründeten Ansprüchen wird Ersatz in Geld geleistet. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur in Deutschland, sondern auch in allen Staatem des EWR, in denen die EU-Umwelthaftungsrichtlinie gilt oder in denen die Richtlinie zumindest sinngemäße Anwendung findet. Der Versicherer beschränkt seine Haftungszusage auf den Umfang der EU-Richtlinie. Gehen jeweilige nationale Gesetze über diese hinaus, besteht soweit kein Versicherungsschutz.

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